a) Die Beschwerdeführenden verlangen eine Messung des aktuellen Strassenlärms. Sie machen geltend, die Verkehrszahlen aus dem Projekt von 2009 und die Basis der Daten von 2006 seien am Standort in A.________ überholt. Das gelte auch für die jährliche Zunahme des Verkehrsaufkommens von 1 Prozent. Gemäss einer Strassenverkehrszählung vom November 2017 habe die Tagesmesszahl 4700 Fahrzeuge betragen. Im Geodatenmodell des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sei der Standort in A.________ mit Werten von 65-69 dB(A) am Tag und 60-64 dB(A) in der Nacht kartografiert. Die Entscheiddaten seien heute fast zehn Jahre alt und ungenügend. Die Lärmsituation sei vor Ort zu messen.