b) Die Beschwerdeführenden sind Adressaten der angefochtenen Verfügung. Als Eigentümerin bzw. Eigentümer der Liegenschaft H.________strasse sind sie durch die angefochtene Verfügung besonders berührt. Sie haben deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Somit sind sie zur Beschwerdeführung legitimiert.