5. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 3. Juli 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen in der Hauptsache die Aufhebung der Verfügung. Zudem beantragen sie, es seien ihnen die Mehrkosten für Lärmschutzfenster zu ersetzen. Sie machen insbesondere geltend, die Verkehrsdaten aus dem Projekt von 2009 seien überholt und verlangen eine aktuelle Messung des Strassenlärms.