4. Am 19. März 2024 stellte das TBA OIK IV dem Beschwerdeführer den Entwurf der aktualisierten Erleichterungsverfügung zu und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme bis 19. April 2024. Von dieser Möglichkeit machte der Beschwerdeführer keinen Gebrauch. Am 27. Mai 2024 verfügte das TBA OIK IV, der Kanton Bern werde von der Pflicht, an der Kantonsstrasse Nr. 10, Strassenzug Bern-Langnau-Wohlhusen, Lärmschutzmassnahmen zu ergreifen, befreit.