Das TBA OIK VI antwortete dem Beschwerdeführer am 4. März 2024, seine Eingabe sei rechtlich ein Gesuch um Erlass einer Verfügung und werde deshalb entsprechend behandelt. Bedauerlicherweise sei das Verfahren nach der Zustellung des Verfügungsentwurfs am 15. Juli 2015 und nach der Mail des Beschwerdeführers vom 17. August 2015 stecken geblieben; der für das Lärmsanierungsprojekt Trubschachen zuständige Projektleiter habe das Tiefbauamt kurz nach der E-Mail des Beschwerdeführers verlassen und die Übergabe des laufenden Verfahrens an eine neue Projektleitung sei danach versehentlich unterblieben, weshalb der Erlass der definitiven Erleichterungsverfügung bis heute ausstehend sei.