3. Am 8. Februar 2024 reichte der Beschwerdeführer beim TBA OIK IV eine Aufsichtsbeschwerde ein und bemängelte, es sei immer noch kein Entscheid erfolgt. Er beantragte den Erlass der Verfügung bis Ende März 2024. Alternativ sollten Massnahmen getroffen werden, die Geschwindigkeit innerorts in A.________ auf 50 km/h auf der ganzen Länge der Kantonsstrasse ab Brücke B.________ bis Kantonsgrenze Ortsschild sofort zu reduzieren, bis alle Lärmschutzmassnahmen umgesetzt seien. Das TBA OIK VI antwortete dem Beschwerdeführer am 4. März 2024, seine Eingabe sei rechtlich ein Gesuch um Erlass einer Verfügung und werde deshalb entsprechend behandelt.