2. Am 30. November 2021 erkundigte sich der Beschwerdeführer nach dem Stand des Verfahrens. Das TBA OIK IV antwortete per E-Mail, die Prüfung der Unterlagen habe ergeben, dass der Beschwerdeführer nur einen Entwurf der Verfügung erhalten habe und die definitive Verfügung wahrscheinlich aufgrund eines Strategiewechsels nicht erlassen worden sei. Das weitere Vorge- 1/9 BVD 140/2024/104