Bei der Liegenschaft der Beschwerdeführenden wurde für das Jahr 2027 (Sanierungshorizont) eine Überschreitung des massgeblichen Immissionsgrenzwerts (IGW) am Tag um 1 dB(A) ermittelt. Mit Schreiben vom 31. Juli 2015 gab das TBA OIK IV dem Beschwerdeführer 2 Gelegenheit, zum Verfügungsentwurf Stellung zu nehmen. Der Beschwerdeführer machte von dieser Möglichkeit mit E-Mail vom 17. August 2015 Gebrauch.