8/9 BVD 140/2023/9 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des Oberingenieurkreis III des kantonalen Tiefbauamtes vom 8. Mai 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung