c) Gemäss Prognose wird der Lärmpegel bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin im Jahr 2038 voraussichtlich 63 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht betragen. Der IGW wird somit nur in der Nacht überschritten und er liegt 2 dB(A) unter dem Fenstergrenzwert von 68 dB(A). Beim für die Beschreibung der Lärmbelastung verwendeten Schallintensitätspegel, der in Dezibel (dB) angegeben wird, handelt es sich nicht um ein lineares, sondern um ein logarithmisches Mass. Eine Differenz von 1 oder 2 dB(A) ist deshalb gross.21 Erfahrungsgemäss entspricht eine Zunahme des Strassenverkehrs um rund 25 Prozent einer Erhöhung des Strassenverkehrslärms um bloss 1 dB(A).22