Es ist offensichtliche, dass eine solche Lösung nicht realisierbar ist, da sie die Nutzung des Trottoirs verschlechtern, wenn nicht gar verunmöglichen würde. In Frage käme daher einzig eine Lärmschutzwand auf der bestehenden Mauer direkt hinter dem Trottoir. Wegen des geringen Strassenabstandes des Gebäudes der Beschwerdeführerin, würde der Abstand zwischen Südfassade und Lärmschutzwand bloss circa 1.30 m betragen. Sie käme daher viel zu nahe an das Gebäude zu stehen. Da die Lärmschutzwand zur Verhinderung von Reflexionen aus hochabsorbierenden Elementen bestehen müsste, könnte sie nicht aus transparenten Glaselementen bestehen.