31 Abs. 1 Anhang 3 LSV), der auf dem mit A-bewerteten Mittelungspegel Leq beruht.10 Dieser wird für den durchschnittlichen Tages- und Nachtverkehr festgestellt, d.h. für den stündlichen Verkehr von 06 bis 22 Uhr und von 22 bis 06 Uhr im Jahresmittel. Dabei wird der Verkehr in zwei Teilverkehrsmengen unterteilt. Die Teilverkehrsmenge Nt1/Nn 1 umfasst Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, Motorfahrräder und Trolleybusse, die Teilverkehrsmenge Nt2/Nn2 umfasst Lastwagen, Sattelschlepper, Gesellschaftswagen, Motorräder und Traktoren. Der Mittelungspegel ist massgeblich, wenn es um die Frage geht, ob eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung besteht.