2/9 BVD 140/2023/9 2. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, weder die Verhältnismässigkeit noch das öffentliche Interesse würden in der Verfügung näher erläutert. Sie wirft die Frage auf, was «öffentliches Interesse» beinhalte und erkundigt sich, welches Verhältnis angesprochen werde.