b) Die Beschwerdeführerin ist Adressatin der angefochtenen Verfügung. Als Eigentümerin der Liegenschaft G.________strasse D.________ ist sie durch die angefochtene Verfügung besonders berührt. Sie hat deshalb ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der angefochtenen Verfügung (Art. 65 Abs. 1 VRPG). Somit ist sie zur Beschwerdeführung legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.