3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der OIK III nahm in seiner Vernehmlassung vom 27. Juni 2023 zur Beschwerde Stellung und beantragt die Abweisung, soweit darauf eingetreten werden könne. Die Gemeinde Münchenbuchsee verzichtete stillschweigend auf die Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Rechtsamt holte daraufhin beim OIK III das vollständige Lärmsanierungsprojekt ein.