Unter Berücksichtigung dieser Massnahmen wird für die Liegenschaft der Beschwerdeführerin im Sanierungshorizont eine Lärmbelastung von 63 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht prognostiziert. Damit wird der IGW der ES III von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht im Jahr 2038 nachts voraussichtlich um 1 dB(A) überschritten werden. Der Bau einer Lärmschutzwand wurde gemäss Lärmsanierungsprojekt als nicht realisierbar beurteilt.