Bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin wurde für den Sanierungshorizont 2038 eine Überschreitung des massgeblichen Immissionsgrenzwerts (IGW) ermittelt. Um die Überschreitungen der zulässigen Strassenlärmemissionen zu reduzieren, werden auf der betroffenen Kantonsstrassenstrecke ein lärmmindernder Belag eingebaut und eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h umgesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Massnahmen wird für die Liegenschaft der Beschwerdeführerin im Sanierungshorizont eine Lärmbelastung von 63 dB(A) am Tag und 56 dB(A) in der Nacht prognostiziert.