Streitsache für die Beurteilung von wesentlicher Bedeutung; daneben soll die Grösse der betreffenden Gemeinde eine Rolle spielen.38 Auch wenn hier eine Planungssache zur Diskussion steht und die Gemischte Gemeinde Oberried im April 2024 nur 471 Einwohnerinnen und Einwohner zählte,39 waren keine derart komplexen Sachverhalts- und Rechtsfragen zu behandeln, dass sich ein Parteikostenersatz rechtfertigen würde. Die hier zur Diskussion stehenden Überbauungspläne 1 und 2 beinhaltet lediglich einen Leitungsbau zwischen Gryt und Oberried inklusive des Umbaus der ARA Oberried in ein Pumpwerk. Dabei handelt es sich nicht um ein besonders komplexes Vorhaben.