11. Auflagen a) Die Beschwerdeführenden rügen, mit dem angefochtenen Gesamtentscheid seien diverse Auflagen verfügt worden. Die Kontrolle dieser Auflagen obliege der Baupolizei. Baupolizeichef sei der Gemeindepräsident. Dieser habe bei der Realisierung des I.________ Resorts erheblich mitgewirkt bzw. wirke noch immer mit und sei nicht unabhängig. Die verfügten Auflagen könnten daher nicht kontrolliert werden und würden deshalb ins Leere laufen.