g) In Kenntnis der Stellungnahme des OIK I vom 14. Juni 2024 machen die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahm vom 12. Juli 2024 geltend, die Umschreibung, wonach die wegbegleitenden Trockenmauern die Substanz bildeten, sei unvollständig. Das Trassee sei im Mittelalter durch lose Pflastersteine befestigt worden, die heutzutage wegen des fehlenden Unterhalts unter einer Humusschicht verdeckt und nur in Ausnahmefällen sichtbar seien. Zur Illustration reichten die Beschwerdeführenden eine Fotografie ein, auf dem zwei Steine zu sehen sind, bei denen «es sich mutmasslich um seeseitige Abschlusssteine des verdeckten Steinbettes» handle.