- Wiederherstellungsmassnahmen sind gemäss der Technischen Vollzugshilfe «Erhaltung historischer Verkehrswege» (ASTRA, EKD, ENHK, 2008, Vollzugshilfe Langsamverkehr Nr. 8 auffindbar unter: https://www.ivs.admin.ch/dienstleistungen/downloads-und-bestellungen/vollzugshilfen-und-materi- alien) fachgerecht auszuführen. Gemäss OIK I ist davon auszugehen, dass die ganze historische Substanz wiederhergestellt werde und erhalten bleibe. Somit müssten für die Eingriffe keine weiteren Ersatzmassnahmen geleistet werden.