Fehlt allenfalls Steinmaterial, ist das vorhandene durch Steine gleicher Art zu ergänzen. Der Wiederaufbau der Teile der Trockenmauern ist durch eine Firma des Schweizerischen Verbands der Trockensteinmaurer (SVTSM) ausführen zu lassen. - Schäden an der Weganlage, die durch die Bauarbeiten entstehen, sind durch die Bauherrschaft fachmännisch und zu ihren Lasten beheben zu lassen. 15/22 BVD 140/2023/6