Das vorhandene Steinmaterial ist für den Wiederaufbau vor Ort zu lagern. - Die Auffüllung der Gräben und Gruben im Querungsbereich und in der Nähe historischer Substanz ist mit besonderer Sorgfalt, schichtweise und mit standfesten Material auszuführen. Bei Schäden durch Setzungen haben die Garantiefristen nach SIA 118 zu gelten. - Die Trockenmauern sind mit dem vorhandenen Steinmaterial in den heutigen Dimensionen wiederaufzubauen. Fehlt allenfalls Steinmaterial, ist das vorhandene durch Steine gleicher Art zu ergänzen.