In seiner Stellungnahm vom 14. Juni 2024 führte der OIK I aus, beim IVS-Objekt BE 12.2.5 handle es sich um einen Naturweg, der von wertvollen und markanten Trockenmauern begleitet werde. Diese wegbegleitenden Trockenmauern bildeten die Substanz. Bei den beiden Querungen des IVS-Objekts BE 12.2.5 im offenen Graben werde in die Substanz eingegriffen. Zudem sei im Wegtrassee der Kontrollschacht Nr.11 geplant. Die Trockenmauern seien bei den beiden Querungen vor Baubeginn durch den Fachdienstleister zu dokumentieren und mit Abschluss der Arbeiten fachmännisch im Ausgangszustand wiederherzustellen.