Auch hinsichtlich des IVS-Objekts BE 157 «Chromen» fehle es an einer konkreten Auflage. Der OIK I habe in seinem Fachbericht verlangt, die Substanz dürfe durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Wie die Arbeiten auszuführen seien, damit diese Vorgabe erfüllt werden könne, sei unklar.