Dies ist jedoch nicht der Fall. Das I.________ Resort hat in einem Schreiben vom 20. Juni 2023 bestätigt, dass sie ihr bestehendes Leitungssystem der Gemeinde als Trinkwassernotleitung zur Verfügung stellt,26 wobei sich auch aus dem Überbauungsplan 2 ergibt, dass es sich dabei um eine bestehende Wasserversorgung handelt. Mit ihrer Hypothese von unbrauchbaren Leitungen, für deren Richtigkeit sie in ihrer Stellungnahme vom 2. April 2024 keinerlei konkrete Anzeichen anführen, vermögen die Beschwerdeführenden auch keine ernsthaften Zweifel am Zustand der bestehenden Wasserleitungen auf dem Resortgelände zu wecken. 9. Historische Verkehrswege