a) Die Beschwerdeführenden rügen, bis heute lägen keine Verträge für die Nutzung der privaten Wasserleitung des I.________ Resorts vor, die zudem zuerst noch gebaut werden müsse. Ohne diese Leitung sei die Trinkwassernotversorgung nicht gewährleistet, da die Verbindung zwischen Ober- und Niederried teilweise über das private Leitungsnetz des Resorts gewährleistet werde. 25 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band II, 5. Aufl., Bern 2024, Art. 81 N. 6