Dementsprechend ist auch die Aussage der Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 2. April 2024, wonach es sich bei der Linienführung im Trassee des Uferwegs um die von der Fachstelle Boden bevorzugte alternative Linienführung handle, falsch. Zwar ist es richtig, dass die Fachstelle Boden in ihrer Stellungnahme Bodenschutz vom 12. Juli 2023 ausgeführt hat, dass eine machbare, alternative Linienführung durch Flächen, die bereits einen unnatürlichen Bodenaufbau oder noch besser möglichst gar keinen Bodenaufbau im pedologischen Sinne aufweisen, aus Sicht Bodenschutz begrüsst würde. Ob eine solche alternative Linienführung möglich ist, dazu äussert sich diese Stellungnahme aber nicht.