c) Die Bedenken der Beschwerdeführenden in Bezug auf das Schutzgut Boden aufgrund der Hanglage werden von der Fachstelle Boden in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2023 entkräftet. Dadurch, dass in den Auflagen des angefochtenen Gesamtentscheids eine Bodenkundliche Baubegleitung vorgeschrieben wurde, ist sichergestellt, dass Problemstellungen, die sich aus den Bodenarbeiten in Hanglage ergeben können, situativ vor Ort fachlich gelöst werden. Da die aktuelle Bautechnik auch bei schwierigen Verhältnissen einwandfreie Lösungen gestattet, wurde dem Problem somit ausreichend Beachtung geschenkt.