a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Gesuchsunterlagen seien weder an das AGR weitergeleitet worden, wie dies das Formular «Bodenschutz» vorsehe, noch habe sich die Vorinstanz zu dieser Einspracherüge geäussert. Zudem lasse der Fachbericht Bodenschutz ausser Acht, welche Schwierigkeiten sich durch die Steilheit des Geländes während den Erdarbeiten und später für die Erholung von Flora und Fauna erforderliche bodenschonende Bewirtschaftung ergäben und wie diese Probleme zu lösen seien. Bei einer Linienführung dem See entlang durch die Bauzone, liessen sich gemäss den Beschwerdeführenden all diese Probleme vermeiden.