h) Nicht nachvollziehbar ist die Annahme der Beschwerdeführenden, aus der Vielzahl der notwendigen Stellungnahmen diverser Ämter könne darauf zurückgeschlossen werden, wie invasiv der Eingriff im streckenweise sehr steilen Gelände sei. Dass bei einem Projekt dieser Grössenordnung diverse Amtsstellen involviert sind, ist nicht ungewöhnlich und lässt nicht darauf schliessen, dass die Bauarbeiten im steilen Gelände massive Schäden in einem vulnerablen Gebiet verursachen werden. Die Fachstelle Boden räumt in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2023 zwar ein, dass Bodenarbeiten in Hanglagen grössere Herausforderungen darstellen könnten als im Flachland.