In ihrer Argumentation übersehen die Beschwerdeführenden somit zunächst die Tragweite des Zusammenspiels der verschiedenen Projektgegenstände (insbesondere Abwasserentsorgung und Wasserversorgung) und daraus resultierend, dass mit einer Linienführung im Uferweg entlang des Seeufers von vornherein nur ein Teil des Projekts, das mit dem vorliegenden Vorhaben umgesetzt werden soll, abgedeckt werden könnte. So müsste für die zu sanierenden Wasserversorgungsleitungen ein zusätzliches Projekt ausgearbeitet und umgesetzt werden, was insgesamt zu einer grösseren Trasselänge und höheren Kosten führen würde.