Daraus lässt sich schliessen, dass es in dieser Variantenstudie lediglich darum ging, die technische Machbarkeit einer Anschlussleitung nachzuweisen, die tatsächlich zu wählende Linienführung spielte dabei keine Rolle. Die Variantenstudie hatte denn auch nicht die Aufgabe, verschiedene Varianten in der Linienführung für die Anschlussleitung zu untersuchen, sondern die Variante eines Alleingangs der Gemeinde in Sachen Abwasserentsorgung mit einer eigenen ARA gegen die Variante eines Anschlusses an eine ausserkommunale ARA abzuwägen.