An die Standortgebundenheit werden generell strenge Anforderungen gestellt. Standortgebunden sind Anlagen, wenn sie aufgrund ihres Bestimmungszwecks oder der standörtlichen Verhältnisse nicht ausserhalb des Gewässerraums angelegt werden können. Standortgebunden sind Bauten und Anlagen innerhalb des Gewässerraums zudem nur, wenn sie aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder wegen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort innerhalb desselben angewiesen sind. Ein Bauwerk muss entweder eine besonders enge sachliche Beziehung zum Gewässer oder zum Ufer