Demnach könne mit der getroffenen Wahl die Trassenlänge der Leitungsgräben optimiert und verkürzt werden. Zudem könne man damit die Länge der Druckleitung erheblich verkürzen, was die Geruchsimmissionen massiv verringere. Schliesslich weist die Beschwerdegegnerin darauf hin, dass auch eine Linienführung entlang des Sees durch die Landwirtschaftszone und gar die Uferschutzzone führen würde. Es sei alles andere als gesichert, dass eine neu zu erstellende Abwasserleitung in der Uferschutzzone bewilligungsfähig wäre.