beeinträchtigen bzw. verunmöglichen würden. Wie invasiv der Eingriff im streckenweise sehr steilen Gelände der Landwirtschaftszone sei, belege die Vielzahl der notwendigen Stellungnahmen diverser Ämter. Eine Leitungsführung über das Resortgelände im Trassee des ohnehin noch zu bauenden gemeindeeigenen Uferwegs würde gemäss den Beschwerdeführenden die ganzen Zerstörungen in der vulnerablen Landwirtschaftszone verhindern. Dabei müsste nur ein minimaler Höhenunterschied von rund 6 m statt von 80 m überwunden werden.