Hinsichtlich des Technischen Berichts handle es sich um ein Missverständnis, dieser sei nach der Publikation nicht mehr geändert worden. Das im Gesamtentscheid genannte Datum vom 14. Februar 2022 sei falsch, es handle sich nach wie vor um den Bericht «Revidiert: Januar 2022», der Bestandteil der Auflageakten gewesen sei. c) Es ist unbestritten, dass die Publikation mit dem Technischen Bericht «Revidiert: Januar 2022» erfolgte. Dieser Technische Bericht ist nach wie vor aktuell,8 bei der Bezeichnung «Technischer Bericht vom 14. Februar 2022» im angefochtenen Gesamtentscheid handelt es sich um ein Versehen.