a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Überbauungspläne und der Technische Bericht seien offenbar nach der Publikation geändert worden. Die mit Gesamtentscheid bewilligten Überbauungspläne vom 19. September 2022 und die letzte Version des Technischen Berichts vom 14. Februar 2022 hätten sie nie gesehen, womit ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Aus diesem Grund seien ihnen die aktuellen Unterlagen im Beschwerdeverfahren nachträglich zuzustellen, dies unter einer Fristansetzung zur Ergänzung ihrer Beschwerde.