Der OIK I reichte am 7. März 2024 eine entsprechende Stellungnahme ein. Zudem reichten auch die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme vom 2. April 2024 ein. Nachdem sich das Rechtsamt zur Klärung offener Fragen beim OIK I gemeldet hatte (siehe Aktennotiz vom 11. Juni 2024), reichte der OIK I am 14. Juni 2024 eine überarbeitete Stellungnahme ein, die die Stellungnahme vom 7. März 2024 ersetzte. In Kenntnis der Stellungnahme des OIK I vom 14. Juni 2024 reichten die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme vom 12. Juli 2024 ein. 6. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.