Das AWA beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 21. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde. Der Oberingenieurkreis I (OIK I) des Tiefbauamts des Kantons Bern (TBA) stellt in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2023 keinen Antrag. Er räumte ein, in seiner Stellungnahme vom 28. März 2022 die Betroffenheit des Objekts BE 12.2.5 des Bundesinventars der historischen Verkehrswege (IVS) übersehen zu haben, und äussert sich anschliessend inhaltlich dazu. Die Gemeinde Oberried beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne; zudem beantragt sie die Abweisung des Sistierungsantrags.