Es führte aus, es habe mit Verfügung vom 23. Mai 2023 erstmals Kenntnis vom Geschäft erhalten und könne aufgrund der vorhandenen Unterlagen nicht dazu Stellung nehmen. Die Abteilung Naturförderung (ANF) hält in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2023 an ihrem Amtsbericht vom 5. April 2022 fest. Die Abteilung Walderhaltung kommt in ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zum Schluss, aus waldrechtlicher Sicht gebe es keinen Grund, der Beschwerde Folge zu leisten. Das AWA beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 21. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde.