5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte mit Verfügung vom 23. Mai 2023 den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein; zudem bat das Rechtsamt auch das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Fachstelle Boden, und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) um eine Stellungnahme. Das AGR verzichtet in seiner Stellungnahme vom 7. Juni 2023 auf einen Antrag. Es führte aus, es habe mit Verfügung vom 23. Mai 2023 erstmals Kenntnis vom Geschäft erhalten und könne aufgrund der vorhandenen Unterlagen nicht dazu Stellung nehmen.