4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 17. Mai 2023 gemeinsam Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 17. April 2023 sei aufzuheben und die Einsprache vom 14. April 2022 sei gutzuheissen. Als Verfahrensantrag beantragen die Beschwerdeführenden eine Sistierung des vorliegenden Verfahrens über die 2. Etappe, bis im Verfahren über die 1. Etappe ein rechtskräftiger Entscheid vorliege. Zudem beantragen sie, ihnen seien die Überbauungspläne sowie der Technische Bericht unter Fristansetzung zur Ergänzung der Beschwerde zuzustellen.