3. Nachdem der Gemeinderat der Beschwerdegegnerin am 6. September 2022 beschlossen hatte, die Arbeiten für die zweite Etappe der Verbindungsleitung nach Niederried zu unterstützen und dem AWA einen Antrag auf Bewilligung der Überbauungsordnung für die zweite Etappe zu stellen, stellte die Gemeinde am gleichen Tag beim AWA ein entsprechendes Gesuch auf Bewilligung. Mit Gesamtentscheid vom 17. April 2023 beschloss das AWA Folgendes: 1 Kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11. November 1996 (KGSchG; BSG 821.0) 2 Wasserversorgungsgesetz vom 11. November 1996 (WVG; BSG 752.32)