Eine gegen diesen Gesamtentscheid erhobene Beschwerde der Beschwerdeführenden wies die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) mit Entscheid 140/2022/24 vom 4. April 2023 ab. Daraufhin gelangten die Beschwerdeführenden mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht, welches diese mit Entscheid 2023/135 vom 11. August 2023 ebenfalls abwies. Dieser Entscheid wurde nicht mehr angefochten.