Die Überbauungsordnungen beider Etappen wurden gleichzeitig publiziert und öffentlich aufgelegt. Gegen die Überbauungsordnungen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden am 14. April 2022 gemeinsam Einsprache. 2. Nachdem der Gemeinderat der Beschwerdegegnerin am 28. Juni 2022 beschlossen hatte, die Arbeiten für die erste Etappe der Verbindungsleitung nach Niederried zu unterstützen und dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) einen Antrag auf Bewilligung der Überbauungsordnung für die erste Etappe zu stellen, stellte die Gemeinde am gleichen Tag beim AWA ein entsprechendes Gesuch auf Bewilligung. Mit Gesamtentscheid vom 5. August 2022 beschloss das AWA Folgendes: