Aus dem gleichen Grund lässt sich auch nicht vermeiden, dass Personen, welche vor Ort wohnen und gleichzeitig im betreffenden Betrieb arbeiten, sowohl als Bewohnende als auch als Arbeitnehmende in die Kalkulation des Nachfragepotenzials aufgenommen werden. Die genaue Aufschlüsselung diesbezüglich bei allen Betrieben im Kanton Bern ist nicht machbar und würde daher – bei Berücksichtigung dieses Umstands im Einzelfall – zu einer Ungleichbehandlung führen, welche sich nicht rechtfertigen lässt.