Dieser Einschätzung ist zu folgen. Die Gleichbehandlung kann nur gewährleistet werden, wenn man in allen Fällen auf die Angaben zu den Anzahl Arbeitsplätzen gemäss den Statistiken des BfS abstellt, auch wenn dieses Vorgehen in Einzelfällen wie dem Vorliegenden unbefriedigend ist. Aus dem gleichen Grund lässt sich auch nicht vermeiden, dass Personen, welche vor Ort wohnen und gleichzeitig im betreffenden Betrieb arbeiten, sowohl als Bewohnende als auch als Arbeitnehmende in die Kalkulation des Nachfragepotenzials aufgenommen werden.