Das AÖV bringt in diesem Zusammenhang in überzeugender und nachvollziehbarer Weise vor, dass es für sie kein praktikabler Weg sei, die zahlreichen Betriebe, bei welchen nicht alle Arbeitnehmenden am Betriebsstandort arbeiten würden, im ganzen Kanton zu eruieren und die Werte überall manuell anzupassen; selbst mit grossem Aufwand sei es schlicht unmöglich, alle solchen Betriebe zu erfassen und damit die Gemeinden im Rahmen der Erarbeitung des Kostenschlüssels gleich zu behandeln. Dieser Einschätzung ist zu folgen.