Mit der Stellungnahme vom 19. Juni 2023 belegte das AÖV unter Einreichung der dazugehörenden Datensätze des BfS (Bevölkerungsdaten und Unternehmensstatistik) die von ihm errechneten Werte von 73 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie 40 Arbeitsplätzen im massgebenden Einzugsgebiet der Haltestelle «C.________gasse». Die Beschwerdeführerin geht in ihren Berechnungen auf der als Beilage zur Beschwerde eingereichten Übersichtskarte dagegen von falschen Umständen aus, da sie einen zu kleinen Perimeter berücksichtigt und zu Unrecht gewisse Personen nur der anderen Haltestelle zurechnet. Eine grosse Differenz zwischen den aus Sicht des AÖV massgebenden Zahlen und den Angaben der Beschwerdeführerin